Dr. med. Dirk Schneider

Ihre HNO Praxis in Neuwied am Rhein
Liebe Patientin, lieber Patient,
Hörstürze und Ohrgeräusche zählen zu den häufigsten Gründen, einen HNO-Arzt aufzusuchen. Alle Altersgruppen können betroffen sein. Ein gesundes Gehör ist wichtig für unser tägliches Wohlbefinden. Bei einem akuten Hörsturz/Tinnitus handelt es sich um einen therapeutischen Eilfall. Sie sollten in einem solchen Fall möglichst schnell Ihren HNO-Arzt aufsuchen, damit keine wertvolle Zeit vergeht, die für einen frühzeitigen Therapiebeginn hätte genutzt werden können.
Wie erkenne ich einen Hörsturz? Plötzlich hört man auf einem Ohr schlechter. Die Geräusche, die man wahrnimmt, klingen dumpf. In manchen Fällen hört man auf dem betroffenen Ohr für eine gewisse Zeit gar nichts mehr. In ganz seltenen Fällen sind beide Ohren gleichzeitig betroffen. Was ist passiert? Leider sind die genauen Ursachen von Hörstürzen noch nicht bekannt. Durchblutungsstörungen, Stress, virale Infektionen und vieles mehr können eine Rolle spielen. Bei einem Hörsturz handelt sich um ein akutes Ereignis. Bei vielen (aber nicht bei allen) Betroffenen tritt als Begleitsymptom Ohrensausen (Tinnitus) unterschiedlicher Stärke auf. Typisch ist ein Gefühl, als ob man Watte im Ohr hätte. Seltener berichten Hörsturzpatienten über Schwindel oder über ein allgemeines Gefühl der Unsicherheit und Benommenheit. Vorbote eines Hörsturzes kann ein einseitiges Druckgefühl im betroffenen Ohr sein.
Die beschriebenen Beschwerden sind behandelbar. Leider werden nicht alle gewünschten Leistungen von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und daher auch nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Insoweit besteht auch kein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber Ihrer Krankenkasse. Von der GKV wird dieser Umstand damit begründet, dass es derzeit keinen ausreichenden Erfolgsbeweis für die Therapie gäbe. Insbesondere die Infusionstherapie wird von der GKV daher als nicht notwendig und als unwirtschaftlich angesehen. Eine Tinnitusbestimmung zählt ebenfalls nicht zum Leistungsumfang der GKV. Daher müssen Sie diese von uns empfohlene Leistung leider selbst tragen.